Getrennthaltung und Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle nach der Gewerbeabfallverordnung.
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DE
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Wiesbaden
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1616-5829
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ZLB: 4-Zs 4648
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Abstract
Die seit dem 1.1.2003 geltende Gewerbeabfallverordnung fordert eine verbesserte Getrennthaltung sowie effektivere Vorbehandlung. Betroffen sind davon in erster Linie gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Die Verordnung gilt für sämtliche Abfallerzeuger mit Ausnahme der privaten Haushalte. Sie gibt privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern weitere Planungssicherheit. Obwohl die Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) derzeit nur als Entwurf vorliegen, leisten sie doch einen wichtigen Beitrag zur bundeseinheitlichen Anwendung der Verordnung. difu
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Umweltpraxis
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Nr. 3
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S. 32-33