Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft im Landkreis Oldenburg/Oldb. Neuauflage.

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1986

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SEBI: 86/6816

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Am 1.7.1981 trat das Niedersächsische Naturschutzgesetz in Kraft. Daneben existieren eine ganze Reihe weiterer naturschutzrechtlicher Vorschriften wie etwa Verordnungen über Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale. Um der mangelnden Kenntnis dieser Vorschriften entgegenzuwirken, gibt die Broschüre eine knappe Darstellung der im Landkreis Oldenburg für Natur und Landschaft gültigen Vorschriften. Dargelegt und hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Konsequenz erläutert werden dabei nur solche Vorschriften, die jeden Bürger betreffen, während Themen wie Grundsätze, Behördenverpflichtungen und strukturbestimmende Vorschriften ausgeklammert bleiben. Die Schrift beschreibt die Ziele des Gesetzes von 1981, den Ursprung des Artenschutzgedankens und die jeweiligen Oldenburger Regelungen des Tier- und Pflanzenschutzes. Ferner werden u. a. die Oldenburger Naturschutzgebiete und besonders geschützte einheimische und europäische Tier- und Pflanzenarten aufgelistet sowie wichtige Adressen angegeben. gwo/difu

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Oldenburg: (1986), 42 S., Kt.; Abb.; Tab.

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