Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. TrinkwV.
Hammonia
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2014
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Hammonia
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Hamburg
Sprache
ISSN
0939-625X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 510 ZB 6884
BBR: Z 143
BBR: Z 143
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Seit 1. Dezember 2013 gilt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Blei der neue niedrigere Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter. Es ist davon auszugehen, dass der Wert bei vorhandenen Bleileitungen in der Regel nicht eingehalten werden kann. Daher müssen diese Leitungen gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucher unabhängig von der Bleikonzentration im Trinkwasser informieren und den Mieter dazu auffordern, Wasser, welches länger in der Leitung stand (Nacht, Abwesenheit), vor Gebrauch ablaufen zu lassen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Wohnungswirtschaft
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 24-26