Das Tier im Verwaltungsrecht.
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SEBI: 77/444
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Zusammenfassung
Aufgabe der Arbeit ist es, auf der Grundlage des Verwaltungsrechts darzustellen, wie das Tier im Rechtsleben behandelt wird. Der erste Teil befaßt sich mit der geschichtlichen Entwicklung des Tiere betreffenden Rechts. Wegen der großen Bedeutung, die den zivilrechtlichen Vorschriften über Tiere zukommt, werden diese im Anhang behandelt. In den weiteren Teilen der Arbeit wird die Stellung des Tieres im Verwaltungsrecht anhand des Tierschutzes, des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Verkehrsrechts aufgezeigt. Gesetze, die sich mit dem Tier befassen, werden nur angesprochen, soweit sie unter diesen Gesichtspunkten relevant sind. So werden z. B. das Jagdrecht, das Fischereirecht, das Tierseuchenrecht und das Hundesteuerrecht in ihrer Gesamtheit nicht behandelt. Sofern im Rahmen der Arbeit Landesrecht in Betracht kommt, wird ausschließlich bayerisches Recht berücksichtigt.
Beschreibung
Schlagwörter
Tier, Tierschutz, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Polizei, Recht, Geschichte, Verwaltung
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Würzburg: (1975), XXI, 196 S., Lit.
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Tier, Tierschutz, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Polizei, Recht, Geschichte, Verwaltung