Anwendung gesellschaftlicher Indikatoren in der Regionalplanung.

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1988

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SEBI: 90/2242-4

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Wenn raumordnerische Grundsätze wirksam in die Planung eingehen sollen, dann müssen sie konkretisiert und alle hauptsächlichen Fakten quantifiziert werden.Diese Forderung ist der Ansatz der Beiträge dieses Bandes, in denen überprüft wird, inwieweit Indikatoren der räumlichen Strukturen und der Entwicklungen in der Regionalplanung eingesetzt werden können.Grundlage dafür waren die "Gesellschaftlichen Indikatoren der Raumordnung", die der Wissenschaftliche Beirat für Raumordnung 1976 beschlossen hatte.Sie waren als Mittel zur einheitlichen Beobachtung der raumordnerischen Entwicklung in der Bundesrepublik gedacht, wobei für ihren Einsatz in der Regionalplanung mit planungs- und gebietsspezifischen Modifikationen gerechnet wurde.Das hier verfolgte Untersuchungsprogramm sah die Überprüfung von Indikatoren in ausgewählten Planungsregionen un ihre Einordnung in Grundsätze und Systematik vor. cp/difu

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Hannover: (1988), III, 268 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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ARL-Arbeitsmaterial; 131

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