Das Hebesatzrecht der Gemeinden.
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1973
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SEBI: 74/674
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Zusammenfassung
Im Zuge der Finanzreform von 1969/70 wurde in Art. 106 Abs. 5 S. 3 Grundgesetz verfassungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen, den Gemeinden hinsichtlich ihres Anteils am Aufkommen der Einkommensteuer durch Bundesgesetz ein eigenes Hebesatzrecht zu schaffen. Der Autor untersucht, ob ein solches Hebesatzrecht der Gemeinden, das ihnen derzeit nur für die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) zusteht, praktikabel ist. Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei das Verhältnis zwischen Hebesatzrecht und der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung einerseits und der Forderung nach Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit, insbesondere der Lebensverhältnisse andererseits. Dabei zeigt der Verfasser auf, daß das Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer zu Wettbewerbsverzerrungen und Belastungsunterschieden für die Betriebe führen kann. Hinsichtlich der Einkommensteuer befürchtet er, daß die Gemeinden durch ein Hebesatzrecht die staatliche Konjunkturpolitik gefährden könnten. wd/difu
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Münster: (1973), XXII, 275 S., Lit.