Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der kommunalen Praxis. Systematische Darstellung zum Abfallrecht.

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Bonn

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ZLB: 2000/1112

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RE

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Am 7.10.1996 ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- /AbfG) in Kraft getreten dessen Ziel es ist, die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen auszuschöpfen, um dann wenig Abfälle umweltverträglich entsorgen zu müssen. Seit diesem Zeitpunkt beklagen Städte, Gemeinden und Landkreise ein Wegbrechen der überlassungspflichtigen Abfälle zur Beseitigung aus nicht privaten Haushalten. Landkreise und kreisfreie Städte errichteten in der Vergangenheit Deponien und Verbrennungsanlagen, um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Durch die Neuregelung gibt es den Abfall zur Beseitigung und den Abfall zur Verwertung, welcher unterschiedlichen Verwertungsverfahren zugeführt wird. Oftmals entscheidet die Höhe des Entsorgungspreises darüber, welcher Art der Abfall ist. Die Studie veranschaulicht die Spannungslage zwischen den Regelungen des KrW-/AbfG und der Alltagspraxis. kirs/difu

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247 S.

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Kommunalpolitische Texte; 19