Teilzeitarbeit: Ein Gesetz liegt im Trend.

Bundesagentur für Arbeit
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Nürnberg

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0942-167X

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ZLB: 4-Zs 3905

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Abstract

Seit 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft, das den Arbeitnehmern sowohl einen Anspruch auf Verkürzung als auch die Möglichkeit zur Verlängerung der Arbeitszeit eröffnet. Es werden die Wirkungen dieses Gesetzes untersucht. Datenbasis sind die IAB-Erhebungen zum gesamtwirtschaftlichen Stellenangebot der Jahre 2001 und 2003, an denen sich jeweils rund 7.300 Betriebe beteiligten. Im Jahr 2003 haben Vollzeitbeschäftigte fast 128.000 Anträge auf Teilzeitarbeit gestellt, das sind gut 44.000 mehr als noch im Jahr 2001. Der Anteil der Anträge von Männern ist leicht auf 27 % gestiegen. Den Anträgen wird in der Regel entsprochen. Die beschäftigungsrelevanten Reaktionen der Betriebe auf den Übergang von Vollzeit in Teilzeit sind zwar beträchtlich, hatten im Jahr 2003 aber eine etwas geringere Bedeutung als noch 2001. Der Wunsch von Teilzeitkräften nach längerer Arbeitszeit ist schwächer ausgeprägt. Immerhin wurden aber 56.000 Verlängerungsanträge gestellt, über 80 % davon von Frauen. In Westdeutschland wurde fast allen Anträgen entsprochen. In Ostdeutschland wurden sie überwiegend abgelehnt (61 %). Immer mehr Beschäftigte möchten die Arbeitszeit in bestimmten Lebensphasen nach ihren Bedürfnissen gestalten. Das Teilzeitgesetz erleichtert es, diese individuellen Arbeitszeitpräferenzen umzusetzen. difu

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IAB-Kurzbericht

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Nr. 18

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S. 1-7

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