Rechtsgutachten zur Bewältigung der Lärmschutzproblematik im Bebauungsplanverfahren Nr. 121 "Beidseitig Abschnede".

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Stuttgart

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ZLB: 2000/1696-4

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RE
GU

Abstract

Im Rahmen des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens für ein neues Gewerbegebiet wurden Bedenken geäußert im Hinblick auf die verstärkte Verkehrslärmbelastung in einem Wohngebiet. Ein Lärmgutachten prüft fünf Varianten zur Belastungsminderung, darunter eine Lärmschutzwand sowie vier Varianten der Verschwenkung von Fahrstreifen. Zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung wurde ein Rechtsgutachten über umstrittene Fragen wie bestimmte Rechtspflichten der Stadt, Anforderungen an den Lärmschutz und Entschädigungsansprüche von durch Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch genommene Eigentümer in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Stadt Cuxhaven als Variante primär eine von der bestehenden Wohnbebauung möglichst weit abgerückt Trassierung zu prüfen hat. Grundsätzlich muss die Stadt durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gewährleisten. Eine Bewältigung des Verkehrslärms durch Herabzonung des betroffenen Wohngebietes ist unzulässig. Entschädigungsansprüche bestehen nur, soweit die durch die Verkehrlärmschutzverordnung konkretisierten Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden. eh/difu

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II, 81 S.

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