Die gerichtliche Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen im Rahmen des sogenannten Beurteilungsspielraums.

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SEBI: 70/912

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Abstract

Viele Vorschriften räumen der Verwaltung Ermessen ein, d.h. die Behörden können im Rahmen der Gesetze mehrere gerichtlich nicht zu beanstandende Entscheidungen treffen. Verschiedene Gesichtspunkte können im Einzelfall dieses Ermessen reduzieren (z.B. Selbstbindung der Verwaltung, allgemeiner Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeit). Der Verfasser behandelt zunächst den unbestimmten Rechtsbegriff in der Rechtssprache und zeigt die verfassungsrechtlichen Grenzen der Anwendung derart unbestimmter Begriffe auf. Danach stellt er das Verhältnis von unbestimmten Rechtsbegriffen zum Ermessen dar. Der unbestimmte Gesetzesbegriff läßt sich als eine Ermächtigung zur Ermessensentscheidung verstehen. Dagegen erheben sich jedoch auch verfassungsrechtliche Bedenken. Nach der eigenen Stellungnahme zum Theorienstreit geht der Autor kritisch auf die Lehre vom Beurteilungsspielraum ein. chb/difu

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Ermessen, Ermessensspielraum, Verwaltungsakt, Unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessensentscheidung, Beurteilungsspielraum, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie

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München: (1968), XLVI, 347 S., Lit.

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Ermessen, Ermessensspielraum, Verwaltungsakt, Unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessensentscheidung, Beurteilungsspielraum, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie

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