Sviluppo urbano e tutela dei monumento.
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1981
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IRB: Z 1282
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Zusammenfassung
Nach dem Planungsverständnis sind in der DDR Denkmalpflege und Stadterhaltung mit dem gesamten gesellschaftlichen und strukturellen sozialistischen Entwicklungsprozess im Zusammenhang zu sehen. Daraus resultiert auch die Forderung, dass Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen mit Neubaumaßnahmen in Einklang gebracht werden müssen. 1975 wurde unter diesen Prämissen ein neues Denkmalschutzgesetz erlassen, das zur Aufstellung von Denkmallisten verpflichtet (Bauten mit politischer oder kultureller Bedeutung, Bauten der Produktionsgeschichte, Architektur- und Planungsmonumente, öffentliche Parks, Gärten, spezielle staatliche Gebäude, etc.). Fotos zu den Beispielen Wismar, Stralsund, Görlitz, Berlin. IRPUD
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Urbanistica, Torino (1979)Nr.70, S.26-29, Abb.