Was kann ein Naturschutzbeauftragter leisten?

Reichel, Dietmar
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Datum

1973

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SEBI: Zs 988-2
BBR: Z 194
IRB: Z 881
IFL: Z 627

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Zusammenfassung

Aufgaben des Naturschutzbeauftragen sind u.a. die Mitarbeit an der Landschaftsplanung, die Beeinflussung und Bauvorhaben im Sinne des Naturschutzes und die Verhinderung einer unnötigen Zersiedelung. Wege zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten können aufgezeigt, konkrete Forderungen des Naturschutzes z.B. die Erhaltung alter Bäume, durchgesetzt werden.

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In: Das Parlament, Bonn (1973) S. 12

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