Finanzierung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Beiträge. Verkehrsberuhigung - Maßnahme zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen.
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SEBI: Zs 643-4
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
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Abstract
Wenn eine beitragsfähige Erneuerung der Straße durchgeführt werden soll, lässt sich leicht auch eine verkehrsberuhigte Planung verwirklichen. Sollen Maßnahmen vor Ablauf der Nutzungsdauer realisiert werden, sind sie nur beitragsfähig, wenn es sich um eine Verbesserung (auch Erweiterung) handelt. Um dies festzustellen, ist die Funktion der Straße als Verkehrsanlage in ihrem ursprünglich hergestellten und jetzt veränderten Zustand zu überprüfen. Wohnumfeldverbesserungen können sich dabei zwar zusätzlich ergeben, sind aber allein für eine beitragsfähige Verbesserung nicht ausreichend. (-y-)
Description
Keywords
Verkehrsberuhigung, Straßenausbau, Finanzierung, Wohngebiet, Ausbauplanung, Förderungsrichtlinie, Erschließungsbeitrag, Beitragsrecht, Recht, Verkehr
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Städte- und Gemeindebund 40(1985), Nr.8, S.336-342, Abb.;Lit.
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Verkehrsberuhigung, Straßenausbau, Finanzierung, Wohngebiet, Ausbauplanung, Förderungsrichtlinie, Erschließungsbeitrag, Beitragsrecht, Recht, Verkehr