Die Beteiligung der Regionen an der politischen Willensbildung im Binnenmarkt.Neun Thesen aus der Sicht eines Bundeslandes.
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1991
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DE
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SEBI: 92/3762
BBR: B 11 956
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Zusammenfassung
Die europäische Integration ist unabdingbar für die Entfaltung eigenständigen politischen Lebens der Regionen im Rahmen einer Politischen Union. Dazu müssen die berechtigten Anliegen der Regionen in einer europäischen Verfassungsordnung verankert werden. In der Bundesrepublik ist im Zuge der Ratifikation der Einheitlichen Europäischen Akte zwar ein Informationsrecht der Länder festgeschrieben worden, dies kann aber kein Ersatz für eine Mitwirkung an der Entstehung und Durchführung des Gemeinschaftsrechtes sein. Dabei sind aus Ländersicht vor allem die gemeinschaftlichen Politikbereiche FuE, Kultur, Umwelt und Regionalstruktur relevant. In dieser Frage haben die deutschen Länder in den Regionen anderer Mitgliedstaaten enge Verbündete - trotz unterschiedlicher Verfassungslage. Denn das Subsidiaritäts- ebenso wie das Demokratieprinzip verlangen, daß der Föderalismus nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten haltmacht. Denkbar wäre die Beteiligung der Länder und Regionen sowohl in der Form einer echten Regionenkammer als auch einer Einrichtung mit beratender Funktion. Angesichts der Heterogenität im Rechtsstatus und im Selbstverständnis der ca. 160 EG-Regionen erscheint das letztere weniger problembehaftet. - (n.Verf.)
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In: Die Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Entwicklung der Regionen in der Europäischen Gemeinschaft.Hrsg.: F.Franzmeyer., Berlin:(1991), S.195-203
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Sonderheft. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; 146