Das subjektive Recht im Prozeß der Rechtsgewinnung.
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SEBI: 79/16
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Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt zwei Problemkomplexe der Theorie des subjektiven Rechts Der erste Komplex umreißt die Bedeutung des normativen Rechts für die Theorie des subjektiven Rechts. Im 2. Problemzusammenhang wird die Bedeutung des Freiheitsbegriffs für die Theorie untersucht. Dazu wird die Struktur der Wirtschaft als ein offenes System entwickelt, das sowohl Regelungsgegenstand des privatrechtlichen wie des öffentlich-rechtlichen Gesetzes ist. Die Begriffe des ,,Eigentums'' und des ,,Anspruchs'' im wirtschaftlichen Sinne werden herausgearbeitet, um das Gesetz als Konfliktentscheidung zu charakterisieren. In der Untersuchung des subjektiven privaten Rechts wird das Ineinandergreifen von Wirtschaftsgefüge, Gesetz und subjektivem Recht im juristisch-technischen Sinne entwickelt und mit den Ergebnissen der klassischen Begriffsgeschichte und der modernen normativen Schule konfrontiert. Auf die Auseinandersetzung mit verwaltungsrechtlichen Problemen des subjektiven öffentlichen Rechts folgt ein Ausblick auf das Verfassungsrecht mit einer Analyse des Konflikts um das Verhältnis von Rechts- und Sozialstaat. pz/difu
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Freiheitsgedanke, Wirtschaftstheorie, Eigentum, Anspruch, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Theorie
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Berlin/West: Duncker & Humblot (1977), 204 S., Lit.
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Freiheitsgedanke, Wirtschaftstheorie, Eigentum, Anspruch, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Theorie
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Schriften zur Rechtstheorie; 58