Zum Verhältnis von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Cosson, Rainer
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1983

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung der StVO 1980 entschieden, dem Straßenverkehrsrecht die Macht zur Beschränkung der Benutzung von Straßen auch aus umweltbezogenen und städtebaulichen Beweggründen einzuräumen. Der Autor diskutiert am Beispiel der Einrichtung und der Befahrbarkeit einer Fußgängerzone und des Lkw-Parkens in öffentlichen Straßen die Anwendbarkeit von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht. sf

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 36(1983)Nr.13, S.532-538 Lit.

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