Möglichkeiten, Grenzen und Praxis des Sponsoring der öffentlichen Verwaltung. Die öffentliche Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Sponsor und Gesponserte.

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Speyer

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ZLB: 2000/3611-4

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DI

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Abstract

Sponsoring der öffentlichen Verwaltung ist für die Bundesrepublik ein junges Phänomen. Im Hinblick auf die Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Institutionen wurde der Begriff Sponsoring in einer rechtlich verbindlichen Weise erstmals in Art. 3 des Staatsvertrages zur Neuordnung des Rundfunkwesens vom 3.4.1987 erwähnt. Die Praxis des Sponsoring der öffentlichen Verwaltung ist bislang noch nicht empirisch erfasst worden. Die Bestandsaufnahme zum Thema Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung, die zum einen die öffentliche Verwaltung als Gesponserte und zum anderen auch in ihrer Eigenschaft als Sponsor untersucht, gibt einen ersten Überblick. Insgesamt werden im Rahmen der empirischen Erhebung 412 Bundesministerien/Bundesbehörden und Bundesinstitutionen, Landesministerien sowie Städte über 50.000 Einwohnern befragt. Davon beteiligten sich 164 an der Umfrage. Ziel der Erhebung ist es, die Bedeutung und die Schwerpunkte der bislang erfolgten Sponsoringaktivitäten der öffentlichen Verwaltung zu ermitteln. Im Rahmen der rechtlichen Bewertung des Sponsoring der öffentlichen Verwaltung steht die Frage im Mittelpunkt, ob Verwaltungs-Sponsoring mit dem Amtscharakter staatlichen Handelns vereinbar ist? sg/difu

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IX, 311 S.

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