Probleme der Zwischenmietverhältnisse über Wohnraum.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Die Entscheidung des BGH, dem Hauptmieter grundsätzlich einen Räumungsanspruch gegenüber dem Untermieter zu geben, löst die problematische Situation des Wohnungsmieters. In Fortführung dieser Wertung ist dem Zwischenmieter bei schuldlosem Verlust des Hauptmietvertrages das Recht zuzugestehen, den Untermietervertrag zu kündigen. Die vom BGH angedeuteten Schadenersatzansprüche werden zumeist an § 539 BGB oder am fehlenden Verschulden des Zwischenmieters scheitern. Dass der Untermieter nicht einmal Räumungsschutz nach § 556 a BGB hat, ist unbefriedigend. Es wäre ausgewogener, dem Zwischenmieter zwar ein Kündigungsrecht bei Ende des Hauptmietvertrages zu geben, aber den Räumungsschutz des Wohnungsmieters auch gegenüber dem Hauptmieter gelten zu lassen. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Mieter, Kündigung, Wohnraum, Klage, Nutzung, Räumung, Untermieter
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.8, S.256-260, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Mieter, Kündigung, Wohnraum, Klage, Nutzung, Räumung, Untermieter