Die abfallstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit für illegale Müllablagerungen Dritter.

Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre

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Konstanz

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ZLB: 93/1895

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DI
S

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Abstract

Zunächst geht die Untersuchung der Frage nach, ob der Pflichtdeliktscharakter des § 326 Abs. 1 StGB (Pflicht zur Beseitigung durch den Abfallbesitzer) besteht, oder ob der § 326 StGB auch jedermann betrifft. Die Studie untersucht die Garantenpflichten, die den Grundstücksberechtigten die Verhinderung oder Beseitigung illegaler ("wilder") Müllablagerungen von Dritten gebieten. Zunächst erläutert der Autor den Begriff der "wilden" Müllablagerungen. Der zweite Teil durchleuchtet die Verantwortlichkeit heutiger Grundstücksberechtigter für "echte" Altlasten (als "echt" sind solche Ablagerungen zu verstehen, die vor Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes von 1972 entstanden sind). Der Autor kommt zu dem Schluß, daß das Abfall-Strafrecht nicht zur Bewältigung der Problematik ausreicht. rebo/difu

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XXII, 193 S.

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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 46