Denkmalpflege in den USA.

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SEBI: Zs 2552
IRB: Z 1023
BBR: Z 384

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Zusammenfassung

Der Denkmalschutz in den USA unterscheidet sich vom Denkmalschutz in Deutschland in verschiedenen organisatorisch-rechtlichen Einzelheiten. Hervorgehoben werden: die Wirksamkeit von Schutzzonen (Historic Districts); die Wirksamkeit von Vereinen und Stiftungen; die Erhaltung durch Eintragung von Dienstbarkeiten (easement). Die Entwicklung der einschlaegigen Gesetzgebung wird zunaechst fuer den Gesamtstaat und nachfolgend fuer den Einzelstaat New York beschrieben. Am Beispiel New York wird darueberhinaus auf die Probleme des dortigen Denkmalschutzes aufmerksam gemacht. (hez)

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Organisationsform, Finanzierung, Denkmalschutzbehörde, Objektauswahl, Fallbeispiel, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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Die alte Stadt, Stuttgart 13(1986), Nr.2, S.99-112, Abb.;Lit.

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Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Organisationsform, Finanzierung, Denkmalschutzbehörde, Objektauswahl, Fallbeispiel, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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