Bauteilöffnung durch gerichtliche Sachverständige?
Beck
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Datum
2008
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In der gerichtlichen Praxis lässt sich kaum ein Streitfall im Bereich von Bau- oder Wohnungsmängeln ohne Sachverständige lösen. Ungeklärt ist jedoch die in ihren tatsächlichen Auswirkungen nicht zu unterschätzende Frage, ob und wie gerichtlich bestellte Sachverständige berechtigt bzw. sogar verpflichtet sind, zur Beantwortung einer vom Gericht gestellten Beweisfrage und der Ermittlung der so genannten Befundtatsachen erforderliche Bauteilöffnungen oder andere Substanzeingriffe (z. B. die Zerlegung eines Motors) in eigener Verantwortung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auch Folgeprobleme - wie etwa die Frage nach einer Haftung für aus einer solchen Maßnahme resultierende Schäden, nach Pflichten zur Folgenbeseitigung (z. B. Wiederverschließung) bzw. nach Obliegenheiten der Parteien in diesem Kontext - liegen trotz hoher praktischer Relevanz eher im Dunkeln. Im Nachgang an die Entscheidung des OLG Jena vom 18.10.2006 - 7 W 302/06 (DS 2008, 29 = BeckRS 2007, 06549) die sich nochmals für eine umfassendeWeisungsbefugnis des Gerichts über § 404a ZPO ausgesprochen hat, soll ein Überblick über den Streitstand gegeben und versucht werden, eine sowohl zivilprozessual als auch praktisch tragfähige Lösung zu entwickeln. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 217-222