Die Erhaltung historischer Bausubstanz. Vorschläge zur Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und steuerlichen Behandlung.
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Erhaltung historischer Bausubstanz wurde nach dem Kriege in der Bundesrepublik, im Gegensatz zum Ausland, nicht oder nur im geringen Maße als Aufgabe von nationalem Rang angesehen. Die städtebauliche Gesetzgebung ist heute noch einseitig auf den Neubau ausgerichtet und benachteiligt die Erhaltung historischer Bausubstanz in den öffentlichen Förderungen, im Steuerrecht, im Bau- und Planungsrecht und im Gewerberecht. Die systematische Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zeigt jedoch vielfaältige Ansatzpunkte, um Eigeninitiative zu wecken und durch Vergünstigungen planerischer, baurechtlicher, steuerrechtlicher und finanzieller Art in die im öffentlichen Interesse liegenden Richtungen zu lenken. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Stadterneuerung, Stadterneuerung, Bausubstanz, Historisches Gebäude, Instandhaltung, Modernisierung, Denkmalpflege, Wirtschaftlichkeit, Kosten, Fördermittel, Miethöhe, Planungskonzept, Planungsrealisierung, Steuerrecht, Bauordnungsrecht, Ortssatzung, Öffentlichkeitsarbeit, Steuerungsinstrument
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Bauwelt 65(1974)Nr.47/48(Stadtbauwelt Nr.44), S.260-263
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Stadterneuerung, Stadterneuerung, Bausubstanz, Historisches Gebäude, Instandhaltung, Modernisierung, Denkmalpflege, Wirtschaftlichkeit, Kosten, Fördermittel, Miethöhe, Planungskonzept, Planungsrealisierung, Steuerrecht, Bauordnungsrecht, Ortssatzung, Öffentlichkeitsarbeit, Steuerungsinstrument