Landespolitik. Kostensparendes Bauen.

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IRB: Z 801N

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Der Bericht des Ministeriums für Landes- und Stadtentwicklung NW zum Thema "Kostensparendes Bauen" wird zusammengefasst. Die "Versuchsklausel" im § 87 a der Landesbauordnung gestattet es jedem Bauherrn, Abweichungen von gültigen Bestimmungen der LBO zu beantragen. Das Sonderprogramm "kostensparendes Bauen", das im Jahre 1982 erstmals im Rahmen des Landes-Wohnungsbauprogramms eingesetzt war und 1983 nahezu verdoppelt wurde, wird untersucht. jk

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Politik, Baurecht, Wohnungsbau, Landespolitik, Landesbauordnung, Versuchsbau, Kosteneinsparung, Versuchsklausel, Kostensparendes Bauen

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Dt.Architektenbl.(Ausg.Nordrh.-Westf.) 15(1983)Nr.4, S.NW79-NW81, Tab.

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Politik, Baurecht, Wohnungsbau, Landespolitik, Landesbauordnung, Versuchsbau, Kosteneinsparung, Versuchsklausel, Kostensparendes Bauen

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