Ausgleichsbetrag nach dem Städtebauförderungsgesetz Teil der Gegenleistung. BFH, Urteil v. 03.08.1988 - Az II R 210/85.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Beim Kauf eines in einem Sanierungsgebiet belegenen unbebauten Grundstücks von einem Sanierungsträger gegen einen Kaufpreis, der dem Verkehrswert entspricht, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets ergibt, ist der volle Kaufpreis auch dann Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn als Teil des Kaufpreises der Betrag gesondert ausgewiesen wird, der nach § 35 Abs. 6 StBauFG an die Gemeinde abzuführen oder mit ihr zu verrechnen ist. (-z-)

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Schlagwörter

Städtebauförderungsgesetz, Sanierungsgebiet, Preis, Verkehrswert, Grunderwerbsteuer, Rechtsprechung, Ausgleichsbetrag, Kauf, Grundstück, Gerichtsentscheidung, Städtebauförderung

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Betriebs-Berater, 43(1988), Nr.35/36, S.2451-2452, Lit.

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Städtebauförderungsgesetz, Sanierungsgebiet, Preis, Verkehrswert, Grunderwerbsteuer, Rechtsprechung, Ausgleichsbetrag, Kauf, Grundstück, Gerichtsentscheidung, Städtebauförderung

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