Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Praxis anhand zweier Beispiele.

Schultz, Reinhard
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1989

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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Das regionale Raumordnungsverfahren ist aufgrund seiner Maßstabsebene nicht dazu geeignet, die Funktion einer umfassenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erfüllen, da es nur raumbedeutsame und überörtliche Belange des Umweltschutzes erfaßt. Am Ende eines Verfahrens für ein Einzelvorhaben steht das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren; hier sind alle fachlichen und örtlichen Detailfragen zu erfassen, und zwar nach den Forderungen der im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren, Verfahren nach Immissionsschutzrecht usw.). Beide Verfahrensstufen klaffen durch ihre materiellen Inhalte und Zielsetzungen weit auseinander, was oft dazu geführt hat, daß die Ergebnisse nach dem Verwaltungsverfahren das Regionalplan-/Raumordnungsverfahren ad absurdum geführt haben. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen können wesentliche Ergebnisse des Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens vorwegnehmen und frühzeitig in die Regionalplan-/Raumordnungsverfahren einfließen lassen. Das Abwägungsmaterial verschiebt sich zugunsten umweltrelevanter und ökologischer Belange und daraus folgender ökologischer Korrekturen im Entscheidungsprozeß. Diese beziehen sich nicht nur auf die "Zuweisung" oder "Ablehnung" von

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 47(1989), H.2/3, S.103-108, Lit.

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