Hess. VGH, Beschluß vom 18. September 1985 - 4 TH 486/85 - VG Darmstadt.

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1986

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Zusammenfassung

Die Baufsichtsbehörde kann gegen die Nutzung eines Gebäudes als Wochendhaus, das zum Zeitpunkt seiner Errichtung genehmigungsbedürftig gewesen ist, ohne dass die ordnungsgemäße Genehmigung nachgewiesen ist, mit einem Nutzungsverbot vorgehen. Kann ein Bauschein nicht vorgelegt werden, ist der Nachweis erforderlich, dass eine Baugenehmigung früher erteilt worden ist, die nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Nutzung entspricht. Einzelfall eines rechtmäßig unter Sofortvollzug angeordneten Nutzungsverbotes für ein als Jagdhaus im Jahr 1935 im Volksstaat Hessen errichtetes und als Wochenendhaus genutztes Gebäude. (-z-)

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In: Rechtspr.Hess.Verwaltungsgerichte, (1986), Nr.8, S.11-12

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