Die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Die Information der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten gilt als wichtiger Bestandteil der Umweltpolitik. Der überkommene Grundsatz der strikt vertraulichen Behandlung von Verwaltungsvorgängen steht jedoch in den Augen der Behörden einem Mehr an Transparenz entgegen. Mit der EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vom 7. Juni 1990 hat dieser Bereich nun eine europarechtliche Regelung erfahren und der Grundstein für eine offenere Informationspolitik gelegt. Es wird ausgeführt, daß sich die Richtlinie in andere, gleichgerichtete Bestrebungen der EG einordnet. Die derzeit gültigen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik, insbesondere § 29 VwVfG, und die entsprechenden fachgesetzlichen Regelungen bleiben hinter dem EG-Recht zurück. Eine Reihe parlamentarischer Aktivitäten in Bund und Ländern, die hier eine Verbesserung erreichen wollen, werden aufgezählt. In einem weiteren Abschnitt wird auf die Bestimmungen der EG-Richtlinie eingegangen und auf die Rechte und Pflichten, die sich für die Öffentlichkeit, die Behörden und private Unternehmen daraus ergeben. Abschließend wird die Richtlinie in ihrer zu erwartenden Wirkung bewertet. (wb)
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Keywords
Umweltbelastung, Umweltqualität, Information, Verwaltungsrecht, Rechtsstellung, Gesetzgebung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Informationsfreiheit, Informationspflicht, EG-Richtlinie, Politik, Öffentlichkeitsarbeit
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Verwaltungsrundschau, 37(1991), Nr.1, S.18-21, Lit.
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Umweltbelastung, Umweltqualität, Information, Verwaltungsrecht, Rechtsstellung, Gesetzgebung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Informationsfreiheit, Informationspflicht, EG-Richtlinie, Politik, Öffentlichkeitsarbeit