Plädoyer für ein kommunales Fraktionsrecht. Praktische Vorschläge wider das imperative Mandat.

Wimmer, Raimund
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1974

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Zusammenfassung

Die faktische Verlagerung von Beratungs- und Entscheidungsfunktionen umgeht die für Räte und Ausschüsse geltenden Bestimmungen des Gemeinderechts.Diese Verlagerung macht es notwendig, das Fraktionswesen durch Verrechtlichung der Kontrolle der Allgemeinheit zugänglich zu machen.Aufzeigen der Inhalte eines kommunalen Fraktionsrechts.

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 89 (1974), S. 502-505, Lit.

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