Die Satzungsgewalt der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: CG 694
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Zusammenfassung
Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von unterstaatlichen Verbänden (z. B. Gemeinden) zur Regelung besonderer Angelegenheiten ihres eigenen Bereichs erlassen werden. Ausgehend von dieser umfassenden Definition versteht sich die Arbeit als eine kritische Bestandaufnahme des gemeindlichen Satzungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Dazu wird insbesondere die Satzungsgewalt der Gemeinden auf ihren Inhalt, ihren Umfang und ihre Grenzen hin untersucht. Im einzelnen bedeutet das die Darlegung der allgemeinen Grundlagen der Satzungsgewalt, wie die Frage nach ihrem Ursprung und ihrem Verhältnis zur institutionellen Garantie der Sebstverwaltung. Zudem werden die Erfordernisse eines wirksamen Zustandekommens einer Satzung, insbesondere die Frage der Rückwirkung einer Satzung und Möglichkeiten staatlicher Kontrolle aufgezeigt. Speziell wird auf den Inhalt einzelner Satzungsarten (Haushaltssatzung, Betriebssatzung, baurechtliche Satzungen etc.) Bezug genommen. kp/difu
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Satzung, Satzungsgewalt, Gemeinde, Staatsaufsicht, Selbstverwaltung, Satzungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Münster: Selbstverlag (1960), XVI, 173 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1959)
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Satzung, Satzungsgewalt, Gemeinde, Staatsaufsicht, Selbstverwaltung, Satzungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung