Die Satzungsgewalt der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: CG 694

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von unterstaatlichen Verbänden (z. B. Gemeinden) zur Regelung besonderer Angelegenheiten ihres eigenen Bereichs erlassen werden. Ausgehend von dieser umfassenden Definition versteht sich die Arbeit als eine kritische Bestandaufnahme des gemeindlichen Satzungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Dazu wird insbesondere die Satzungsgewalt der Gemeinden auf ihren Inhalt, ihren Umfang und ihre Grenzen hin untersucht. Im einzelnen bedeutet das die Darlegung der allgemeinen Grundlagen der Satzungsgewalt, wie die Frage nach ihrem Ursprung und ihrem Verhältnis zur institutionellen Garantie der Sebstverwaltung. Zudem werden die Erfordernisse eines wirksamen Zustandekommens einer Satzung, insbesondere die Frage der Rückwirkung einer Satzung und Möglichkeiten staatlicher Kontrolle aufgezeigt. Speziell wird auf den Inhalt einzelner Satzungsarten (Haushaltssatzung, Betriebssatzung, baurechtliche Satzungen etc.) Bezug genommen. kp/difu

Description

Keywords

Satzung, Satzungsgewalt, Gemeinde, Staatsaufsicht, Selbstverwaltung, Satzungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Münster: Selbstverlag (1960), XVI, 173 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1959)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Satzung, Satzungsgewalt, Gemeinde, Staatsaufsicht, Selbstverwaltung, Satzungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries