Von der Administrativjustiz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Entwicklung des Rechtsschutzes auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts in Baden im 19. Jahrhundert.
Pro Universitate
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ZLB: 97/1645
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Abstract
Die badische Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde 1863 eingeführt und war in Deutschland die erste Gerichtsbarkeit dieser Art und der Grundstein für eine neuzeitliche Rechtsschutzreform gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Zunächst gibt die Arbeit einen Überblick über die bis 1863 vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, über Herkunft, theoretische Grundlagen und die Handhabung in der Praxis. Da es zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch keine strikte Teilung von Zivil- und öffentlichem Recht gab, kam es häufiger zu Überschneidungen. Neben dieser schwerpunktmäßigen Darstellung werden die durch das Gesetz vom 5.10.1863 eingeführten Praktiken auf dem Gebiet der Verwaltungsrechtspflege und deren Weiterentwicklung bearbeitet. Im Anhang werden die gesetzlichen Grundlagen für das Großherzogtum Baden im Faksimile dokumentiert. kirs/difu
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ca. 180 S.
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Wissenschaftliche Schriften. Recht