Das Wietamt der kaiserlich freien Reichsstadt Goslar.

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SEBI: CN 185

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Durch den Reichsdeputationshauptbeschluß von 1803 fiel die kaiserliche freie Reichsstadt Goslar an Preußen. Zugleich mit der Reichsunmittelbarkeit verlor sie die Eigenständigkeit ihrer Verwaltung, und schon 1802 erschien eine königlich-preußische Organisationskommission, die mit der Neuorganisation und Rationalisierung der Stadtverwaltung und des Gerichtswesens begann. Dabei fiel der Neuorganisation auch eines der ältesten und traditionsreichsten Ratsämter der Stadt zum Opfer, das mit vielfältigen gerichtlichen, polizeilichen und gewerberechtlichen Aufgaben betraut war, das sogenannte "Wietamt". Der Autor beschäftigt sich mit der Entwicklung und Bedeutung dieses Amtes in der damaligen Zeit; dazu geht er auf den historischen Ursprung dieses Amtes ein und untersucht den Personen- und Aufgabenbereich des Wietamts. kp/difu

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Wietamt, Reichsstadt, Amt, Zuständigkeit, Gericht, Polizei, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Göttingen: Selbstverlag (1966), 76 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1965)

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Wietamt, Reichsstadt, Amt, Zuständigkeit, Gericht, Polizei, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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