Das Teilzeit-Wohnrechtegesetz.

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Aachen

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ZLB: 99/3116

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Abstract

Am 1.1.1997 ist das Gesetz über die Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Wohngebäuden in Kraft getreten. Dieses dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.1994 zum Schutz der Erwerber. Die Rechte des Erwerbers werden in der Phase des Vertragsschlusses gestärkt. Seitens des Veräußerers besteht nun Informationspflicht, dem Erwerber steht ein Widerrufsrecht zu. Aus diesem Grund wird sich in der Time-Sharing-Branche ein verbraucherfreundlicheres Verhalten durchsetzen. Es wird eine ausführliche Analyse über den Anwendungsbereich sowie über das Internationale Privat- und Prozessrecht. kirs/difu

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206 S.

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