Ministerielle Entschließungen, Erlasse und Verfügungen im Schulrecht.

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SEBI: 74/1360

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Die Arbeit versucht, die vom Bundesverfassungsgericht (1972) zum besonderen Gewaltverhältnis im Strafvollzug aufgestellten rechtsstaatlichen Grundsätze auf das Schulrecht zu übertragen und die dort bislang geübte Praxis, viele Rechtsverhältnisse mit ministeriellen Entschließungen, Erlassen oder Verfügungen zu regeln, auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Sie befaßt sich mit den Schulrechtsbegriffen und der Schulrechtsgestaltung sowie der Rechtsnatur von Verwaltungsvorschriften und deren Legimitation. Im Ergebnis stellt sie fest, daß ministerielle Entschließungen, Verfügungen und Erlasse Verwaltungsvorschriften sind, die, soweit sie im Außenverhältnis Rechtsbeeinträchtigungen des Einzelnen zur Folge haben, an den Grundsatz der Gesetzesmäßigkeit gebunden sind, d. h. sie müssen den Anforderungen genügen, die die Verfassung für Rechtssetzungsakte vorschreibt. hw/difu

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Schulrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsrecht, Schule, Gesetzgebung

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Würzburg: (1972), XXIX, 114 S., Lit.

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Schulrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsrecht, Schule, Gesetzgebung

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