Der Landrat. Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Der Wandel der funktionalen Stellung des Landrats vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert.
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SEBI: 92/2315
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Die verschiedenen Aufgaben des Landrats haben sich im Lauf der Geschichte sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf staatlichem Gebiet sehr geändert. Der Integrationscharakter des Landrats ist auch durch die Gebiets- und Funktionalreform (speziell in Rheinland-Pfalz) seit den 60er Jahren bis zu seiner Kommunalisierung erhalten geblieben. Die Autorin zeigt den Landrat als Mittler zwischen der Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung, wobei der Wandel der funktionalen Stellung des Landrats vom Mittelalter bis in die Gegenwart besondere Aufmerksamkeit erfährt. Dabei wird die geschichtliche Entwicklung schwerpunktmäßig in Brandenburg-Preußen behandelt. Die Entwicklung der anderen Länder in dieser Zeit wird in einem kurzen Abriß beschrieben. Danach erfolgt eine Darstellung der verfassungsrechtlichen Garantien für den Kreis. In persönlichen Interviews wurden 12 Landräte in Rheinland-Pfalz zu ihren Erwartungen für die Weiterführung der Verwaltungsreform befragt. rebo/difu
Beschreibung
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Befragung, Landrat, Staatsverwaltung, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsgeschichte, Kreisverwaltung, Kreisordnung, Kompetenz, Verwaltungsreform, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Kreisrecht
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Baden-Baden: Nomos (1991), 157 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1990)
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Befragung, Landrat, Staatsverwaltung, Kommunale Selbstverwaltung, Verwaltungsgeschichte, Kreisverwaltung, Kreisordnung, Kompetenz, Verwaltungsreform, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Kreisrecht
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Nomos Universitätsschriften. Recht; 59