Verfassungsgerichtsbarkeit in Württemberg-Baden. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der unmittelbaren Nachkriegszeit, 1946-1952.
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1983
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SEBI: 84/282
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Zusammenfassung
Bis zur Einführung des Grundgesetzes im Jahre 1949 und der Errichtung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1951 waren die Landesverfassungsgerichte, die in der amerikanischen und französischen Besatzungszone auf der Grundlage der 1946 und 1947 entstandenen Landesverfassungen gebildet wurden, für einige Jahre die einzigen Garanten verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes auf deutschem Boden. Mit der vorliegenden Arbeit soll diese Entwicklungsphase der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit in Erinnerung gerufen und untersucht werden. Dabei werden keine juristisch-dogmatischen Zielsetzungen verfolgt, sondern am Beispiel des Landes Baden-Württemberg soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen und nach welchen Vorstellungen die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland unmittelbar nach 1945 auf Landesebene wieder eingeführt wurde und wie eines der neu geschaffenen Landesverfassungsgerichte seinen Aufgaben in der Zeit nachkam, in der die Weichen für die weitere Entwicklung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt wurden. kp/difu
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Freiburg: Hochschulverlag (1983), 238 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1983)
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Serie/Report Nr.
Hochschulsammlung Rechtswissenschaft. Rechts- und Verfassungsgeschichte; 1