BBauG §§ 35 I, III, 5 I-III, VI 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung als öffentlicher Belang. BVerwG, Urteil v.20.1.1984 - Az. 4 C 43/81 - München.

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1985

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Darstellungen eines Flächennutzungsplan sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Eine außerhalb der Bauleitplanung der Gemeinde in Aussicht genommene und als solche im Flächennutzungsplan vermerkte Planung ist auch i.S. des § 35 III BBauG keine Darstellung des Flächennutzungsplans. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.37, S.2115, Lit.

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