Die neue Richtlinie für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aus der Sicht der Gemeinden.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Seit 1995 wurden mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg über 800 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, was einem Investitionsvolumen von mehr als 6 Milliarden Euro entspricht. Damit hat sich das ELR als das effektivste Programm für die Gemeinden im ländlichen Raum herausgestellt. Um seine Effektivität und Bedeutung zu erhalten, musste es jedoch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung weiterentwickelt werden. Daher kommt es bei der überarbeiteten ELR-Richtlinie, die ab 1.1.2008 gültig ist, zu einer Akzentverschiebung mit einer Konzentration auf die Innenentwicklung der Gemeinden. In dem Beitrag wird die neue ELR-Richtlinie aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württembergs (GT BaWü) kommentiert. Der GT BaWü hatte bereits im Jahr 2002 den Begriff der "Kompakten Gemeinde" geprägt und unterstützt die Förderung der Innenentwicklung und die Stärkung der ökologischen Komponente mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, möchte jedoch in den ländlichenGemeinden eine sachlich berechtigte Entwicklung auch durch Neubaugebiete nicht ausschließen. Außerdem wird trotz der allgemeinen Zustimmung zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Förderung von Gewerbegebieten die umfassende Beschränkung auf interkommunale Gewerbegebiete als zu weitgehend betrachtet. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 24
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S. 973-974