Das Bundesnaturschutzgesetz. Seine Bedeutung für das Naturschutzrecht der Länder und das Städtebaurecht.

Pielow, -
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1977

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Bedeutung des Bundesnaturschutzgesetzes für das Naturschutzrecht der Länder und das Städtebaurecht. Der Verfasser erläutert, daß das Bundesrecht kein Fortschritt für die Naturschutzgesetzgebung in den Ländern bedeutet. Insbesondere geht er ein auf die Verbindlichkeit von Landschaftsplänen für die Bauleitplanung und die Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Planfeststellungsverfahren.

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Köln 31 (1977), 6, S. 65-67

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