Die Anpassung des deutschen Kartellverbots und seiner Ausnahmen an das europäische Recht. Überlegungen zur sechsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anhand eines Rechtsvergleichs der §§ 1, 2 bis 8 GWB und Art. 85 Abs. 1 und 3 EGV.

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Tübingen

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ZLB: 97/3046

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Da die europäischen Wettbewerbsnormen auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht sind, unterliegen hier tätige Unternehmen sowohl dem deutschen als auch dem europäischen Kartellrecht. Daher gab die Bundesregierung zuletzt in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1996 die Absicht bekannt, das deutsche Wettbewerbsrecht dem europäischen anzupassen. Die Arbeit untersucht die grundsätzliche Notwendigkeit einer Angleichung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an das europäische Kartellrecht am Beispiel des Kartellverbots und seiner Ausnahmen sowie die Erforderlichkeit und Geeignetheit der bisherigen Reformvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft. Im Ergebnis wird die Anpassung trotz der bestehenden gravierenden Differenzen im Kartellrecht nicht für notwendig und die beabsichtigte sechste Novelle des GWB für momentan nicht für sinnvoll gehalten. Das europäische Recht biete keine hinreichende Rechtssicherheit und -klarheit. Zudem sei das europäische Kartellrecht stark politisch geprägt und daher mit dem deutschen unvereinbar, die Anpassung auch für die Praxis nicht dringend notwendig. Da in Europa langfristig eine unabhängige Kartellbehörde aufgebaut werden soll, empfiehlt die Autorin das Abwarten dieser Harmonisierungsvoraussetzung. lil/difu

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XXXIII, 191 S.

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