Arbeitslosigkeit und Wohneigentum.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
In einer empirischen Fallstudie im Raum Bremen, einem Raum mit hoher Arbeitslosigkeit bzw. Dauerarbeitslosigkeit, wurde am Beispiel von Arbeitnehmern, die durch eine Betriebsstillegung in der Werftindustrie arbeitslos geworden waren, untersucht, ob und wieweit Wohneigentum zur Absicherung der materiellen Lage beitragen kann. Über die Hälfte der Befragten besaß Wohneigentum. Es zeigte sich, daß Werftarbeiter - anders als in der Regel gutverdienende Angestellte - zunächst vor Erwerb von Eigentum Kapital angespart hatten. Gekauft wurde eine "Baustelle"; Eigenarbeit und informelle Hilfe seitens der Verwandtschaft wirkten beim Ausbau zusammen. Häufig wurde das Haus als Form der Alterssicherung gesehen. Insgesamt kann festgestellt werden, daß Wohneigentum durchaus zur Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit beitragen kann. Staatliche Förderung hat in der Regel beim Erwerb eher die Funktion eines Mitnahmeeffekts. Bals
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Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, Wohneigentum, Armut, Selbsthilfe, Soziale Sicherheit, Sozialstruktur
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1987), H.9/10, S.577-582, Tab.; Lit.
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Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, Wohneigentum, Armut, Selbsthilfe, Soziale Sicherheit, Sozialstruktur