Der Einsatz von "V-Leuten" durch die Ämter für Verfassungsschutz.

Friedrichs, Hans-Georg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1981

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 82/70

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Verfassungsschutzbehörden müssen einerseits zwangsläufig mit den Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung arbeiten und damit im Verborgenen rechtserheblich handeln, andererseits sind sie aber wie die gesamte Exekutive durch die Artikel 1 Abs. 3 und 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.Die aus dieser Bindung resultierende Spannung zwischen staatlicher Aufgabe und Bürgerfreiheit bildet den entscheidenden Ansatzpunkt jeder rechtlichen Betrachtung nachrichtendienstlicher Tätigkeit.Aus dem gesamten Tätigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden greift die Arbeit den Einsatz von sogenannten "V-Leuten" heraus und untersucht ihn exemplarisch.Insbesondere wird versucht, die Normen und die anerkannten Regeln des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts bei der rechtlichen Beurteilung in Ansatz zu bringen.Der Verfasser beschränkt seine Untersuchung auf die Tätigkeit des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz. ks/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Göttingen:Schwartz (1981), X, 168 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1980)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 114

Sammlungen