Der Einsatz von "V-Leuten" durch die Ämter für Verfassungsschutz.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1981
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 82/70
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Verfassungsschutzbehörden müssen einerseits zwangsläufig mit den Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung arbeiten und damit im Verborgenen rechtserheblich handeln, andererseits sind sie aber wie die gesamte Exekutive durch die Artikel 1 Abs. 3 und 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.Die aus dieser Bindung resultierende Spannung zwischen staatlicher Aufgabe und Bürgerfreiheit bildet den entscheidenden Ansatzpunkt jeder rechtlichen Betrachtung nachrichtendienstlicher Tätigkeit.Aus dem gesamten Tätigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden greift die Arbeit den Einsatz von sogenannten "V-Leuten" heraus und untersucht ihn exemplarisch.Insbesondere wird versucht, die Normen und die anerkannten Regeln des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts bei der rechtlichen Beurteilung in Ansatz zu bringen.Der Verfasser beschränkt seine Untersuchung auf die Tätigkeit des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz. ks/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Göttingen:Schwartz (1981), X, 168 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1980)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 114