Fragen des Rechtsschutzes gemäß dem Bundesgesetz über Raumplanung.

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IRB: Z 1049

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Art. 33 des Bundesgesetzes vom 22.6.1979 über die Raumplanung (RPG) stellt für das kantonale Recht Mindestanforderungen des Rechtsschutzes auf, während Art. 34 RPG unter dem Titel Bundesrecht festlegt, dass in zwei Fällen der Gesetzesanwendung die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig ist, wogegen andere Entscheide endgültig sind und nur die staatsrechtliche Beschwerde vorbehalten bleibt. Der Gesetzgeber gab mit dieser Regelung der rechtsanwendenden Behörde einige Rätsel auf. Der Autor greift diesen Problemkreis auf und zeigt Lösungsmöglichkeiten. rh

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Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Rechtsschutz, Nutzungsplanung, Raumplanungsgesetz

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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 83(1982) Nr.8, S.329-346, Lit.

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Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Rechtsschutz, Nutzungsplanung, Raumplanungsgesetz

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