Pro und contra im Sozialen Wohnungsbau. Zum Gerücht über fehlbelegte Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen.

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ZZ

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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen ist das Rückgrat der Wohnungsversorgung in Nordrhein-Westfalen. In den Großstädten des Ballungsraumes an Rhein und Ruhr ist jeweils die Hälfte der Wohnungen öffentlich gefördert. Für diesen Bestand wurde von der Landesregierung eine Konzeption zur Mietgarantie im öffentlich geförderten Wohnungsbau entwickelt. Das Ziel soll mit kombiniertem Einsatz von Wohngeld und erweitertem Härteausgleich erreicht werden. Es wurde sichergestellt, dass die Sozialmieten plus Fehlbelegerabgabe vor allem in den problematischen Siedlungen der 70er Jahre nicht über ortsübliche Marktmieten hinauswachsen. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Belegung, Fehlbelegung, Miethöhe, Fehlbelegungsabgabe, Politik, Wohnungsbau, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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Kommunalwirtschaft (1985), Nr.1, S.25-26

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Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Mietwohnung, Eigentumswohnung, Belegung, Fehlbelegung, Miethöhe, Fehlbelegungsabgabe, Politik, Wohnungsbau, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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