Die Nachsorgepflichten für Betreiber von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie. Eine Betrachtung des § 5 Abs. 4 und des § 10 Abs. 1a BImSchG.
Kohlhammer
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Datum
2015
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0342-5592
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Nachsorgepflichten nach S 5 Abs. 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die neu geschaffene Norm verpflichtet die Betreiber von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie, nach Betriebseinstellung Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmte Verschmutzungen zu beseitigen und damit das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand zurückzuführen. Der Ausgangszustand ist gem. § 10 Abs. 1a BImSchG in einem dementsprechenden Bericht zu dokumentieren, der bereits mit dem Antrag auf Errichtung der Anlage vorzulegen ist.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Verwaltungsrundschau
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 7-11