Mietvertragsrecht. Bürgerliches Recht-Schuldrecht. AG Hamburg, Urteil vom 9.5.1978 - 42 C 80/78 - MDR 1979.

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1980

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Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, dass Haustiere nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen, ist zulässig. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, so kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern, ohne Gründe darlegen zu müssen. -z-

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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.7, Sonderteil, C

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