Leichte Sprache in der Verwaltung. Eine wissenschaftliche Expertise für Verwaltungen in Baden-Württemberg.

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Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Verwaltungen dazu, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen. Diese Expertise verfolgt das Ziel, das Konzept der Leichten Sprache mit der Verwaltungskommunikation in Beziehung zu setzen und Anknüpfungspunkte für den Einsatz der Leichten Sprache in der Verwaltungskommunikation zu finden. Die Verwaltungssprache stellt nicht nur die Zielgruppe der Leichten Sprache vor Schwierigkeiten. Bestrebungen, eine "bürgernahe Verwaltungssprache" zu etablieren, weisen auf die Vielschichtigkeit des Problems hin. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Expertise der Versuch unternommen, die Konzepte Leichte Sprache und Einfache Sprache voneinander abzugrenzen.

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70 S.

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