Die Leitungsinformation in der Arbeit der örtlichen Staatsorgane.
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1980
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SEBI: 82/3971
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Zusammenfassung
Ausgehend von der Prämisse, das das Informationssystem für die Staatsorgane ein unverzichtbares Mittel zur Ausübung ihrer Leitungsfunktion ist, wird der Zusammenhang zwischen Leitungs- und Informationssystem theoretisch begründet. Information setzt zunächst genaue Kenntnis des Informationsbedarfs der Leiter und der Mitarbeiter voraus. Daraus können Anforderungsmerkmale an die Ausgestaltung der Leitungsinformation abgeleitet werden. Zum Informationswesen gehören auch die staatliche Berichtinformation im Bereich der Statistik und die fachliche Information über die Ressorts. Außerdem müssen den Abgeordneten der Volksvertretungen und den Bürgern Leitungsinformationen zur Verfügung gestellt werden. gk/difu
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Potsdam-Babelsberg:Selbstverlag (1980), 91 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft; 213