Die Entwicklung des Denkmalschutzrechts.

Moench, Christoph
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1988

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SEBI: Zs 3293-4
IRB: Z 1649

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RE

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Das Denkmalrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Objekte im Eigentum von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften werden vom Denkmalschutz erfaßt. Weitreichend sind die Konsequenzen für den Betroffenen. Er ist in seiner Verfügungsbefugnis über das Eigentum stark eingeschränkt und muß oft erhebliche Mittel für die Unterhaltung aufwenden. Der Umfang der rechtlichen Bindungen steht in eneger Wechselbeziehung zum Ausmaß der Rechtsprobleme. Eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ist dazu in den letzten Jahren ergangen. Die tragenden rechtlichen Gesichtspunkte haben dabei immer mehr Kontur gewonnen, auch wenn noch nicht alle Probleme befriedigend gelöst erscheinen. (-z-)

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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.304-316, Lit.

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