Die Gerichte haben entschieden. Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen. Baurechtlich relevante Minderung des Grundstückswertes infolge Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken.

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1980

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Rechtsveränderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, können im allgemeinen nicht zur Aufhebung einer nachbarlichen Baugenehmigung führen. Vom Nachbarn sind jedoch grundstückswertmindernde Ursachen hinzunehmen, wenn von ihm auch mittelbare, d.h. erst durch Situationsveränderung vermittelte Auswirkungen der Bebauung eines anderen Grundstücks hinzunehmen sind, die nicht den Grad des schweren und unerträglichen Eingriffs erreichen. za

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Westdeutscher Türmer, Essen 56(1979)Nr.10, S.310-312

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