Der konzeptionelle Ansatz im Umweltvölkerrecht. Ein Beitrag zu den normativen Grundlagen des internationalen Umweltschutzes.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/2920

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DI
S

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Das Umweltvölkerrecht hat sich entwickelt, um die Problematik des grenzüberschreitenden Umweltschutzes zu bewältigen. Zur Verbindlichkeit des Umweltvölkerrechts gibt es allerdings die unterschiedlichsten Ansichten: Die einen halten es für ein bereits etabliertes, umfassendes Normensystem ("Kooperativer Universalismus"), die anderen halten es für unverbindlich ("Relativismus") oder nichtexistent ("Formalismus"); Dritte schließlich halten nur das durch die bisherige Praxis herausgebildete Gewohnheitsrecht für verbindlich. Diese Unsicherheit spiegelt sich nicht nur in der Rechtswissenschaft, sondern auch im Verhalten vieler Staaten wider, die sich einerseits zu einem umfassenden internationalen Umweltschutz bekennen, andererseits jedoch ihre souveräne Entscheidungsfreiheit betonen. Die Arbeit sucht daher einen gemeinsamen Nenner für die normativen Anforderungen des Umweltvölkerrechts, der insbesondere zur Lösung komplexer Umweltkonfliktfälle notwendig ist. Der Autor findet diesen Nenner u. a. im Gebot der Rücksichtnahme der Staaten aufeinander, welches in der UN-Charta verankert und allgemein anerkannt ist. Darauf ließe sich ein allgemeinverbindliches Umweltvölkerrecht aufbauen. lil/difu

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XXI, 494 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2082